Pflichten der HundehalterInnen in Kürze
· Eine artgerechte Hundehaltung muss sichergestellt sein.
· Keine Gefährdung oder Belästigung von Menschen und Tiere durch Ihren Hund
· Das Halten von Hunden ist steuerpflichtig (€ 70,00 pro Jahr für den 1. Hund)
· Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde innerhalb einer Woche
· HundehalterInnen, die erstmals einen Hund bei der Gemeinde anmelden,
haben den Nachweis über die Absolvierung einer theoretischen Ausbildung (Sachkundenachweis) vorzulegen
· Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung innerhalb eines Monats
· Registrierung des Hundes in der amtlichen Heimtierdatenbank innerhalb eines Monats bzw. bereits vorher,
wenn das Tier weitergegeben wird
Leinenzwang- und Hundekotverordnung
Ein wichtiges Thema ist hier das Wegräumen des Hundekots sowie die „Leinenpflicht“ an den von der Gemeinde Jochberg ausgewiesenen Spazier- und Wanderwegen - siehe Plan auf der Gemeinde-Homepage. Für die allermeisten Hundehalter ist dies eine Pflicht, der sie automatisch nachgehen. Doch es gibt immer noch Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihres vierbeinigen Lieblings nicht entsorgen bzw. der Leinenpflicht nicht nachkommen!
Es drohen Strafen, wenn die Leinen- bzw. Maulkorbpflicht an den ausgewiesenen Wegen nicht eingehalten wird.
Die Verordnung über den Leinenzwang sowie der Verpflichtung zur Aufnahme von Hundekot und den dazugehörigen Plan finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.jochberg.gv.at/Buergerservice/Informationen/Verordnungen